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Ökobau Glossar A

 Allgemeine bauaufsichtliche Zulassung


Eine allgemeine bauaufsichtliche Zulassung (kurz abZ) kann in Deutschland vom Deutschen Institut für Bautechnik (DIBt) für ein „nichtgeregeltes Bauprodukt“ oder eine „nichtgeregelte Bauart“ auf Antrag erteilt werden. Diese Bauprodukte oder Bauarten sind nicht in die Bauregelliste aufgenommen, durch die Erteilung der allgemeinen bauaufsichtlichen Zulassung wird aber die Verwendbarkeit nachgewiesen, sodass sie in Deutschland beim Bau zum Einsatz kommen dürfen.

In der Regel ist die Gültigkeit einer allgemeinen bauaufsichtlichen Zulassung auf fünf Jahre begrenzt. Nach Ablauf der Gültigkeit kann ein entsprechender Antrag auf Verlängerung gestellt werden.

Vor Erteilung einer abZ für ein Bauprodukt oder eine Bauart werden alle wichtigen Aspekte geprüft, insbesondere die Sicherheit betreffende Eigenschaften und Einflüsse. Dazu gehören die Standsicherheit, der Schutz gegen schädliche Einflüsse, der Gesundheitsschutz und der Schutz der natürlichen Lebensgrundlagen, sowie Brand-, Wärme-, Schall-, Erschütterungsschutz und die Verkehrssicherheit. Rechtsgrundlage für die allgemeine bauaufsichtliche Zulassung ist die Musterbauordnung.

Ein typisches Produkt, das in Deutschland nicht einheitlich genormt, sondern jeweils durch allgemeine bauaufsichtliche Zulassungen freigegeben wird, ist Spannstahl und entsprechendes Zubehör für den Spannbetonbau.



Zulassungsverfahren
Ablauf
Das Zulassungsverfahren zur Erteilung einer national gültigen, allgemeinen bauaufsichtlichen Zulassung beginnt mit der Einreichung eines entsprechenden Antrags beim DIBt. Antragsteller ist in der Regel der Hersteller eines Produkts. Das DIBt legt, bei Bedarf einer Empfehlung eines Sachverständigenausschusses folgend, die durchzuführenden Prüfungen und die zu erbringenden Nachweise fest. Nach Vorlage der Nachweise durch den Antragsteller berät das DIBt den Fall und erteilt, wieder ggf. unter Zuhilfenahme des Sachverständigenausschusses, die Zulassung.

Kosten
Die Kosten für die Neuerteilung einer abZ sind in der Satzung des DIBt festgelegt. Je nach Produkt bzw. Bauart und dem damit verbundenen Aufwand liegen die Gebühren für eine fünfjährige Zulassung zwischen 500 und 30.000 Euro. Wird im Antrag ein kürzerer Zeitraum der Zulassung gewünscht, reduzieren sich die Kosten um 10 % pro Jahr Verkürzung. Die Gebühren für die Verlängerung einer bestehenden Zulassung liegen im Bereich zwischen 10 % und 50 % der Kosten einer fünfjährigen Neuerteilung.

Europäische Prüfung
Erfolgt eine Prüfung und Bewertung nach europäischen Bestimmungen, kann eine Europäische Technische Zulassung erteilt werden.


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