Eine allgemeine bauaufsichtliche Zulassung (kurz abZ) kann in Deutschland vom Deutschen Institut für Bautechnik (DIBt) für ein „nichtgeregeltes Bauprodukt“ oder eine „nichtgeregelte Bauart“ auf Antrag erteilt werden. Diese Bauprodukte oder Bauarten sind nicht in die Bauregelliste aufgenommen, durch die Erteilung der allgemeinen bauaufsichtlichen Zulassung wird aber die Verwendbarkeit nachgewiesen, sodass sie in Deutschland beim Bau zum Einsatz kommen dürfen.
In der Regel ist die Gültigkeit einer allgemeinen bauaufsichtlichen Zulassung auf fünf Jahre begrenzt. Nach Ablauf der Gültigkeit kann ein entsprechender Antrag auf Verlängerung gestellt werden.
Vor Erteilung einer abZ für ein Bauprodukt oder eine Bauart werden alle wichtigen Aspekte geprüft, insbesondere die Sicherheit betreffende Eigenschaften und Einflüsse. Dazu gehören die Standsicherheit, der Schutz gegen schädliche Einflüsse, der Gesundheitsschutz und der Schutz der natürlichen Lebensgrundlagen, sowie Brand-, Wärme-, Schall-, Erschütterungsschutz und die Verkehrssicherheit. Rechtsgrundlage für die allgemeine bauaufsichtliche Zulassung ist die Musterbauordnung.
Ein typisches Produkt, das in Deutschland nicht einheitlich genormt, sondern jeweils durch allgemeine bauaufsichtliche Zulassungen freigegeben wird, ist Spannstahl und entsprechendes Zubehör für den Spannbetonbau.